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AO.de
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AO.de is an online electrical retailer that offers a wide range of household appliances, built-in appliances, small electrical appliances, consumer electronics, and audio-video technology. The company, founded in Bolton, United Kingdom, expanded to Germany in 2014 and offers products from well-known brands such as Bosch, Siemens, and Miele. With more than 3,000 employees, including 500 in Germany, the company continues to grow and is in high demand. They provide a price guarantee and offer free standard delivery to the installation site. In addition, customers can order installation and other services to make their experience as convenient as possible.

AO.de ist ein Online-Elektrohändler und bietet eine breite Palette an Haushaltsgeräten, Einbaugeräten, Elektrokleingeräten, Consumer Electronics und Audio-Video-Technik. Das in Bolton (Großbritannien) gegründete Unternehmen ist 2014 nach Deutschland expandiert und bietet Produkte bekannter Marken wie Bosch, Siemens und Miele an. Mit mehr als 3000 Mitarbeiter davon 500 in Deutschland wächst das Unternehmen weiter und immer mehr gefragt. Es wird eine Tiefpreisgarantie, sowie eine gratis Standardlieferung bis zum Aufstellungsort angeboten. Zusätzlich können Einbau und andere Services mitbestellt werden, sodass es den Kunden so bequem wie möglich gemacht wird.

TERMS AND CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Affiliate-Programm von Ao.de 1. Auslegung 1.1. Auf diese Vereinbarung finden die in dieser Klausel enthaltenen Definitionen und Auslegungsregeln Anwendung: Affiliate: bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die einen Link anzeigt. Affiliate-Programm: bezeichnet das von AO betriebene Affiliate-Marketingprogramm, so wie es in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere in Klausel 2, beschrieben ist. Affiliate-Website: bezeichnet eine oder mehrere dem Affiliate gehörende oder von ihm betriebene Websites, auf denen ein Link zu einer AO-Website angezeigt wird. AO: bezeichnet die AO Deutschland Limited (Gesellschaftsnummer 07857409). AO-Content: bezeichnet jeglichen AO gehörenden oder lizenzierten Content, der dem Affiliate oder einem Technologie-Provider, der ihn dann dem Affiliate zur Verfügung stellt, von AO zur Verfügung gestellt wird; dies beinhaltet unter anderem – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – den Link, Tracking-Codes, AO-Markenzeichen oder AO-Logos, den Namen AO und die AO-Websites sowie deren Erscheinungsbild (Look & Feel), produktbezogene Feeds, Texte, Banner oder Bilder. AO-Website(s) bezeichnet www.ao.de und alle sonstigen Websites, die AO zu gegebener Zeit als eigene Websites bezeichnen mag. Zuordnungsgrundsätze: bezeichnet die in Klausel 3 niedergelegten AO-Zuordnungsgrundsätze in deren jeweiliger zu gegebener Zeit gemäß der betreffenden Klausel geänderten Fassung. Werktag: ein Tag (ausgenommen Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage), an dem die Banken in London und Berlin für Geschäfte geöffnet sind. Vertrauliche Informationen: hat die dem Begriff in Klausel 11 zugeschriebene Bedeutung. Kunde: bezeichnet einen Benutzer, der auf der AO-Website ein Geschäft abschließt. Höhere Gewalt: bezeichnet Bürgerunruhen, Aufstände, Invasion, Krieg, Kriegsandrohung oder Kriegsvorbereitung, Sturm, Überschwemmungen, Erdbeben, Bodenabsenkungen, Epidemien oder sonstige Naturkatastrophen (jedoch – zur Klarstellung – nicht Arbeitskämpfe mit Mitarbeitern). Konzern: bezeichnet in Bezug auf eine Gesellschaft die betreffende Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften, ihre Holding-Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften. Holding-Gesellschaft und Tochtergesellschaft: bezeichnet eine „Holding-Gesellschaft“ und eine „Tochtergesellschaft“ im Sinne der Definition in Abschnitt 1159 des Companies Act 2006 [Gesetz über Kapitalgesellschaften von 2006]. Immaterialgüterrechte: alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und damit verbundenen Rechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Firmen-, Geschäfts- und Domainnamen, Rechte an Handelsaufmachungen oder Ausstattungen, Rechte an Goodwill oder auf Klage wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte wegen unlauteren Wettbewerbs, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topografierechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Firmengeheimnissen) sowie alle sonstigen Immaterialgüterrechte, und zwar in jedem Falle unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anmeldungen, Verlängerungen und Erweiterungen derartiger Rechte sowie aller vergleichbaren oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in allen Teilen der Welt. Immaterialgüterrecht bezeichnet jedes einzelne der Immaterialgüterrechte. Link: bezeichnet einen Link von der Affiliate-Website zu einer AO-Website. Erscheinungsbild (Look & Feel): bezeichnet das Design, das Organisations-Layout, die Farben und den Stil der Website sowie deren Steuerung und Navigation und das allgemeine Benutzererlebnis. Technologie-Provider: bezeichnet den externen Plattform-Provider, der das AO-Affiliate-Programm unterstützt. Produkte: bezeichnet die auf ao.de zum Verkauf angebotenen Produkte. Gesetzliche(r) Feiertag(e): der erste Weihnachtstag, Neujahr und andere gesetzliche Feiertage in England, Wales und Deutschland. Relevanter Umsatz: bezeichnet einen Umsatz, auf den ein Affiliate gemäß Klausel 3 eine Provision verdienen kann. Vertreter: hat die dem Begriff in Klausel 11.2 zugeschriebene Bedeutung. Rückgabefrist: sind die 30 Tage ab der Lieferung des Produkts oder diejenige sonstige Frist, die AO den Kunden zu gegebener Zeit anbieten mag. Vertragslaufzeit: bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, so wie diese in Klausel 12 angegeben ist. Tracking-Zeitraum: bezeichnet den Zeitraum von 30 Tagen, der beginnt, wenn ein Benutzer den Link anklickt. Benutzer: bezeichnet jemanden, der einen Link auf der Affiliate-Website angeklickt hat und zur AO-Website geschickt wird. Mehrwertsteuer: die gemäß dem einschlägigen Gesetz „Value Added Tax Act 1994“ in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare, in anderen Rechtsordnungen als England geltende Umsatzsteuer oder vergleichbare Ersatz- oder Zusatzsteuer. 1.2 Überschriften von Klauseln, Anhängen und Absätzen lassen die Auslegung dieser Vereinbarung unberührt. 1.3 Der Begriff „Person“ beinhaltet natürliche Personen, Gesellschaften bzw. nicht rechtsfähige Vereinigungen (unabhängig davon, ob diese mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind oder nicht). 1.4 Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung und haben dieselbe Wirkung, die sie hätten, wenn sie im eigentlichen Vertragstext dieser Vereinbarung niedergelegt wären, und jede Bezugnahme auf diese Vereinbarung ist auch eine Bezugnahme auf die Anhänge. 1.5 Soweit von einer Gesellschaft die Rede ist, bezieht sich dies auf jede Gesellschaft, Körperschaft oder sonstige juristische Person, wo immer und auf welche Weise auch immer diese gegründet worden sein oder bestehen mag. 1.6 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, gilt, dass sich Wörter im Singular auch auf den Plural beziehen und umgekehrt. 1.7 Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, gilt, dass sich die Bezugnahme auf ein Geschlecht auch auf die anderen Geschlechter bezieht. 1.8 Soweit auf Gesetze, Gesetzesbestimmungen oder aufgrund solcher Gesetze erlassene nachrangige Vorschriften Bezug genommen wird, ist dies eine Bezugnahme auf die betreffenden Gesetze, Gesetzesbestimmungen oder aufgrund solcher Gesetze erlassenen nachrangigen Vorschriften in deren zu gegebener Zeit vorgenommenen Änderungs- oder Neufassung, und die Bezugnahme umfasst – im Falle eines Gesetzes – alle aufgrund des betreffenden Gesetzes ergangenen nachrangigen Vorschriften. 1.9 Jede Bezugnahme auf Schriftform oder Schriftliches bezieht sich auch auf Faxschreiben und E-Mails. 1.10 Jede in dieser Vereinbarung enthaltene Verpflichtung einer Person, etwas nicht zu tun, beinhaltet die Verpflichtung, die Vornahme der betreffenden Handlung weder zu vereinbaren noch zu gestatten. 1.11 Jede Bezugnahme auf eine Vereinbarung bezieht sich auf die betreffende Vereinbarung in ihrer jeweils zu gegebener Zeit geänderten oder erneuerten Form (sofern die Änderungen nicht unter Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgten). 1.12 Jede Bezugnahme auf Klauseln und Anhänge bezieht sich auf die Klauseln und Anhänge dieser Vereinbarung; Bezugnahmen auf Absätze beziehen sich auf Absätze des relevanten Anhangs. 1.15 Formulierungen, die mit den Wörtern „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“ oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet werden, sind als zur Veranschaulichung gedacht zu verstehen und bewirken keinerlei Einschränkung der diesen Wörtern vorangestellten Begriffe. 2. Affiliate-Programm 2.1. AO wünscht, Affiliates zu beauftragen, die dazu beizutragen, den Internetverkehr zu der/den AO-Website(s) und damit letztendlich AOs Umsatz zu steigern. Der Affiliate wünscht, gegen Provision an dem Programm teilzunehmen. 2.2. AO stellt (entweder direkt oder durch den Technologie-Provider) einen Link zur Verfügung. 2.3. Der Affiliate setzt den Link auf die Affiliate-Website und stellt sicher, dass der Link an gut sichtbarer Stelle und in der Form, in welcher er dem Affiliate zur Verfügung gestellt wurde, erscheint. Der Affiliate darf den Link nicht ändern, es sei denn, AO hat dem vorab schriftlich zugestimmt. 2.4. Der Affiliate darf die von AO zur Verfügung gestellten Links und Werbemittel nur auf den von Ihm angemeldeten Websites einsetzen. Das Werben auf mit dem Affiliate verbundenen Kooperationspartnern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens AO. AO behält sich das Recht vor die Provisionszahlungen für, durch mit dem Affiliate verbundene, aber nicht angemeldete Websites oder Sub-Partner einzubehalten. 2.4. Der Affiliate unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um dafür zu sorgen, dass der Link eine ordnungsgemäße Verbindung zur AO-Website herstellt, und stellt sicher, dass die Affiliate-Website 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche zur Verfügung steht, abgesehen von planmäßigen Wartungsarbeiten, welche vorab mit AO zu vereinbaren sind. Unplanmäßige Wartungsarbeiten der Affiliate-Website sind auf ein Minimum zu begrenzen. 2.5. Der Affiliate erkennt an und gestattet, dass AO die Affiliate-Website überwacht und überprüft, um die Qualität, Platzierung und Funktionstüchtigkeit des Links zu beurteilen. 3. Tracking und relevanter Umsatz 3.1. Wenn ein Benutzer auf der Affiliate-Website auf einen Link zur AO-Website klickt, so wird dies von AO (bzw. vom Technologie-Provider) durch ein Tracking erfasst und die Aktivitäten des Benutzers werden dann für die Dauer des Tracking-Zeitraums weiter überwacht. 3.2. Sofern ein Benutzer, nachdem er einem solchen Link gefolgt ist, ein Produkt von der AO-Website kauft und: (a) dieser Kauf innerhalb des Tracking-Zeitraums erfolgt; und (b) die Transaktion später nicht binnen der Rückgabefrist entweder durch den Benutzer oder durch AO (sei es gemäß den dem Kunden zustehenden gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungs- oder Widerrufsrechten oder aus jeglichem sonstigen Grund) storniert wird; und (c) die Transaktion auf der AO-Website und nicht über ein Callcenter abgeschlossen wurde; und (d) die Transaktion nicht betrügerisch eingegangen wurde; und (e) der Affiliate den betreffenden Benutzer nicht unter Verstoß gegen Klausel 7 dazu gebracht hat, auf den Link zu klicken, gilt, dass die betreffende Transaktion – stets vorbehaltlich Klauseln 3.4 und 6.4 der Zuordnungsgrundsätze von AO – einen „relevanten Umsatz“ darstellt. 3.3. AO hat Zuordnungsgrundsätze erlassen, welche zurzeit der „Last Click“-Regel folgen; dies bedeutet für den Fall, dass ein Kunde auf seinem Weg zum Kauf des Produkts auf mehrere Links von verschiedenen Affiliates klicken sollte, dass derjenige Affiliate, der den Link gehostet hatte, der vor Abschluss der Transaktion zuletzt geklickt wurde, die Provision auf die betreffende Transaktion verdient und dass die betreffende Transaktion für die anderen Affiliates keinen relevanten Umsatz darstellt. AO kann diese Zuordnungsgrundsätze jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen ändern. 3.4. Für den Fall, dass ein Benutzer innerhalb des Tracking-Zeitraums eine Transaktion eingeht, für die Eingehung dieser Transaktion jedoch ein anderes Gerät oder andere Hardware benutzt als das Gerät oder die Hardware, die benutzt wurde, als auf den Link geklickt wurde, erkennt der Affiliate an, dass es AO nicht möglich sein wird, zu erkennen, dass die betreffende Aktivität vom selben Benutzer vorgenommen wurde, weshalb der Affiliate auf solche Umsätze keine Provision verdient. 4. Provision 4.1. Der Affiliate verdient für jeden relevanten Umsatz eine auf den Nettoverkaufspreis des Produkts bezogene Provision; der Provisionssatz ist abhängig von der jeweiligen Produktkategorie und liegt zwischen 1% und 7% 4.2. Zur Klarstellung: Die Provision berechnet sich nach dem tatsächlich vom Kunden gezahlten Preis des Produkts, ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer oder sonstiger Umsatzsteuern oder werbeaktionsbezogener Rabatte oder Cashback-Angebote. Auf Nebenleistungen, die der Kunde in Verbindung mit dem Kauf des Produkts bestellt (unter anderem – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – Gebühren für Lieferung, Anschluss oder Installation bzw. für Recycling/Entsorgung), oder auf Einnahmen aus Garantieverlängerung/Schutzversicherung wird keine weitere Provision gezahlt. 4.3. AO ist berechtigt, den Provisionssatz unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zu ändern. 4.4. Die Provision wird in Euro gezahlt und die Mehrwertsteuer oder sonstige darauf zu zahlende Umsatzsteuer gilt als inbegriffen. 5. Provisionszahlung 5.1. AO zahlt die anfallende Provision dem Technologie-Provider gemäß den Bedingungen der zwischen AO und dem Technologie-Provider bestehenden Vereinbarung. AO haftet nicht, falls der Technologie-Provider die Provision nicht an den Affiliate weiterleiten sollte. 6. AO-Content 6.1. AO gewährt dem Affiliate für die Dauer der Vertragslaufzeit eine persönliche und nicht abtretbare, lizenzgebührfreie, nicht-exklusive Lizenz, den AO-Content ausschließlich zum Zwecke der Anzeige eines oder mehrerer Links zu verwenden. Dem Affiliate ist jede weitere Nutzung von AO-Content oder jeglichen sonstigen AO gehörenden Immaterialgüterrechten untersagt, es sei denn, AO hat dem vorab schriftlich zugestimmt. 6.2. Der Affiliate wird in seiner Verwendung von AO-Content oder AOs Immaterialgüterrechten keinerlei Handlungen vornehmen, die deren Wert bzw. Gültigkeit beeinträchtigen könnten. 6.3. Abgesehen von den in dieser Klausel 6 geregelten Bestimmungen, behält sich AO alle AO gehörenden Rechte, Inhaberrechte und rechtlichen Interessen am AO-Content und jegliche sonstigen AO gehörenden Immaterialgüterrechte vor, die zu gegebener Zeit aufgrund dieser Vereinbarung in den Besitz des Affiliate gelangen mögen. 6.4. Zur Umsatzsteigerung kann AO zu gegebener Zeit Werbeaktions- oder Gutscheincodes ausstellen. Der Affiliate darf nur solche Gutscheincodes für seine Werbung verwenden, die ihm schriftlich oder in sonstiger Weise im Rahmen des Affiliate-Programms zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz von nicht im Rahmen des Affiliate Programms bereitgestellten Gutscheinen (insbesondere Gutscheine für die Anmeldung zum ao.de Newsletter oder Printgutscheinen aus Zeitungen und Zeitschriften) ist nicht gestattet. AO behält sich das Recht vor, Provisionszahlungen zurückzubehalten, falls in Verbindung mit einem relevanten Umsatz nicht zugelassene Gutscheincodes verwendet werden. Wenn Gutscheincodes mit Ablaufdatum ausgestellt werden, so ist dies klar anzugeben und die Codes sind nach Ablauf des betreffenden Datums zu entfernen oder ausdrücklich als abgelaufen zu markieren. 7. Beschränkungen hinsichtlich bezahlter Werbung 7.1. Der Affiliate ist nicht berechtigt, von bezahlter Werbung in Suchmaschinen Gebrauch zu machen bzw. für Schlüsselwörter, die sich auf den Namen „AO“ oder das Geschäft von AO beziehen, Aufträge für KeywordAdvertising zu erteilen. 7.2. Ohne dass dies die allgemeine Geltung des Vorstehenden berühren würde, gilt, dass der Affiliate keine Aufträge erteilen darf für (a) die folgenden Einschränkungen unterliegenden Schlüsselwörter: · AO, Ao.com, Ao.de, · Appliances Online, AO Deutschland, (b) von AO verwendete Gutscheincodes, (c) Wortverbindungen, welche solche Einschränkungen unterliegenden Schlüsselwörter oder Gutscheincodes enthalten bzw. in welchen diese falsch geschrieben, täuschend ähnlich oder in sonstiger abgeleiteter oder abgeänderter Variante wiedergegeben werden; der Affiliate darf im Zusammenhang mit derartiger bezahlter Werbung in Suchmaschinen solche Worte auch nicht in Überschriften oder Beschreibungen verwenden. Des Weiteren muss der Affiliate sicherstellen, dass derartige Worte in PPC-Kampagnen (Pay-per-Click) oder bei bezahlten Suchergebnissen (Paid Listings) als ausschließendes Keyword (Negative Match) gebucht werden, sodass sichergestellt ist, dass bei Suchanfragen, die die AO-Markennamen enthalten, der Affiliate nicht angezeigt wird. 7.3. AO kann die Liste der „Einschränkungen unterliegenden Schlüsselwörter“ jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen ändern. 8. Weitere Einschränkungen 8.1 Die Bewerbung von AO per Mail an unbekannte E-Mailadressen Dritter (Spam) ist unzulässig. 8.2. Retargeting und PostView sind nur mit vorheriger Genehmigung durch AO gestattet. 8.3. Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) im Rahmen des ao.de Partnerprogramms ist untersagt. 8.4. Jegliche Art von Verschleierung oder Unterdrückung (bspw. durch den Einsatz von Clickservern oder sonstigen Dereferrern) von User-Referrern seitens des Affiliates ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für den Fall indem der Affiliate eine Freigabe für den Einsatz von Sub-Partnern von AO erhalten hat. 8.5. Das Setzen eines AO-Cookies ist nur indem Fall gestattet, indem ein sichtbares AO-Werbemittel zum Einsatz gekommen ist und der Nutzer dieses bewusst angeklickt hat bevor der Cookie erzeugt wurde. Jegliche Einbindung von AO-Werbemitteln, welche einen Cookie erzeugen ohne, dass der Nutzer aktiv ein Werbemittel angeklickt hat ist nicht gestattet. Grundsätzlich ist es verboten Werbemittel einzusetzen, welche ein AO-Werbemittel oder eine mit AO verbundene Website versteckt oder nicht für den User erkennbar öffnet. Dies gilt insbesondere aber nicht abschließend für jegliche Art von Toolbars, iFrames, Pop-Ups, Pop-Unders, und Layern. Darüber hinaus ist das Nutzen von Adware oder Adware Netzwerken nicht gestattet. AO vergütet nur solche Sales, welche aus einer begründeten, regulären und nachvollziehbaren Marketingmaßnahme auf der Website bzw. Werbefläche des Affiliates resultieren. 8.6. Generell ist der Einsatz von Toolbars, Browser-Addons, Adware, Plug-Ins oder sonstigen Softwarelösungen im Rahmen des AO Partnerprogramms nicht gestattet und führen zum Ausschluss es sei denn, der Affiliate hat für den Einsatz die schriftliche Erlaubnis von AO erhalten. 8.7. Jeder Verstoß gegen die hier, in diesem Abschnitt, aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom AO Partnerprogramm führen. Im Falle eines Ausschlusses werden offene Transaktionen storniert und nicht vergütet. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten. 9. Produktdaten Der Affiliate hat die Möglichkeit für Produktdaten von ao.de freigeschaltet zu werden und diese einzusetzen. Sollte der Affiliate diese Daten nutzen, verpflichtet sich dieser dazu die Daten regelmäßig zu aktualisieren, diese vertraulich zu behandeln und nicht an dritte weiterzugeben. Eine Google Shopping Listung ist untersagt. 10. Gewährleistungen und Verpflichtungserklärung des Affiliate 10.1. Jede Vertragspartei gibt hierdurch Gewähr dafür: (a) dass sie alle für den Abschluss dieser Vereinbarung erforderlichen Rechte, Inhaberrechte und Befugnisse innehat und dass ihre aufgrund dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen rechtsgültige und rechtsverbindliche Verpflichtungen begründen; (b) dass sie ihre sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz und Redlichkeit der anderen Vertragspartei gegenüber erbringt. 10.2. Der Affiliate gibt Gewähr dafür: (a) dass er selbst und die Affiliate-Website alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten; (b) dass er keinerlei Viren oder sonstige Malware hochladen wird, welche den Link oder die AO-Website oder Systeme von Benutzern schädigen oder Daten oder personenbezogene Daten abfangen könnten; (c) dass er weder Bots, Spiders oder sonstige Arten von Crawlern oder Programmen verwendet, um Links zu verfolgen oder die AO-Websites herunterzuladen, noch irgendwelche Handlungen vornimmt, die den ordnungsgemäßen Betrieb der AO-Website in nicht legitimer Weise überlasten oder beeinträchtigen könnten; (d) dass er durch die Anzeige des Links und in sonstiger ggf. schriftlich vereinbarter Weise ausschließlich für AO wirbt. 10.3. Der Affiliate trägt die alleinige Verantwortung für Entwicklung, Content (mit Ausnahme des Links und sonstigen mit AOs Einverständnis angezeigten AO-Contents) und Betrieb der Affiliate-Website. Der Affiliate gibt Gewähr dafür, dass die Affiliate-Website keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzt. 10.4. Der Affiliate gibt des Weiteren Gewähr dafür, dass er AOs Marke schützen und nichts tun wird, was AOs Ansehen schaden könnte. Ohne dass dies die allgemeine Geltung des Vorstehenden berühren würde, gilt, dass der Affiliate dafür Sorge tragen muss, dass die Affiliate-Website keinerlei diskriminierendes oder beleidigendes Material enthält. 10.5. Alle Transaktionen auf der AO-Website unterliegen den zu gegebener Zeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AO. Der Affiliate darf, außer insoweit, als AO ihm dies spezifisch schriftlich gestattet hat, keinerlei Gewährleistungen oder Erklärungen bezüglich der AO-Produkte oder AO-Dienstleistungen abgeben. 11. Daten 11.1. Der Affiliate erkennt an, dass alle Benutzer, die auf der AO-Website Transaktionen eingehen, Kunden von AO werden. Soweit AO dem Affiliate Kundendaten mitteilt, gilt, dass der Affiliate: (a) der Datenverarbeiter der betreffenden Daten und als solcher zur strikten Befolgung der von AO hinsichtlich der Daten erteilten Anweisungen verpflichtet ist; (b) sichere und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen hat, um Schutz vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten wie auch vor versehentlichem Verlust oder versehentlicher Vernichtung oder Beschädigung personenbezogener Daten zu bieten. 11.2. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle einschlägigen Datenschutzvorschriften zu beachten und einzuhalten. 12. Bekanntgaben Keine Vertragspartei wird bezüglich dieser Geschäftsbedingungen oder ihres Gegenstands Bekanntgaben vornehmen oder Presseerklärungen herausgeben oder auf diese Geschäftsbedingungen in Bezug auf betreffende Werbe- oder Marketingmaßnahmen eingehen, es sei denn, die andere Partei hat dem vorab schriftlich zugestimmt oder dies ist von Rechts wegen oder auf gerichtliche oder aufsichtsbehördliche Anordnung hin erforderlich. 13. Vertrauliche Informationen 13.1. Jede Vertragspartei erklärt, dass sie – außer in dem gemäß dieser Klausel 13 gestatteten Umfang – während des Bestehens dieser Vereinbarung oder in dem an die Vertragsbeendigung anschließenden Zeitraum von zwei Jahren niemandem vertrauliche Informationen offenlegt, welche ihr von der anderen Vertragspartei bezüglich des Geschäfts oder der Angelegenheiten der anderen Vertragspartei oder eines von deren Konzernmitgliedern offengelegt wurden, wozu auch Betrieb, Prozesse, Pläne, Produktinformationen, Know-how, Designs, Firmengeheimnisse, Software, Marktchancen und Kunden einer Vertragspartei betreffende Informationen zählen („vertrauliche Informationen“). 13.2. Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei wie folgt offenlegen: (a) gegenüber denjenigen ihrer Mitarbeiter, Organvertreter, Repräsentanten, Berater oder Subunternehmer (Vertreter), die auf die Kenntnis der betreffenden Informationen angewiesen sind, um die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen der Vertragspartei zu erfüllen; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die offenlegende Vertragspartei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass ihre Vertreter die in dieser Klausel 13 niedergelegten Geheimhaltungspflichten genauso einhalten, als ob sie selbst Vertragspartei dieser Vereinbarung wären. Die offenlegende Vertragspartei trägt die Verantwortung dafür, dass ihre Vertreter die in dieser Klausel niedergelegten Geheimhaltungspflichten einhalten; sowie (b) soweit dies von Rechts wegen, aufgrund gerichtlicher oder behördlicher oder aufsichtsbehördlicher Anordnung erforderlich ist. 13.3. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor. Andere Rechte oder Verpflichtungen bezüglich der vertraulichen Informationen einer Vertragspartei als diejenigen, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben sind, werden der anderen Vertragspartei weder gewährt noch sind sie in dieser Vereinbarung impliziert. Insbesondere gilt, dass hierdurch weder unmittelbar noch mittelbar Lizenzen für Patente, Erfindungen, Entdeckungen, Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte gewährt werden, welche eine der Vertragsparteien jetzt oder künftig halten, vornehmen, erlangen oder lizenzieren mag. 14. Vertragslaufzeit 14.1. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn AO den Affiliate durch Bereitstellung des Links gemäß Klausel 2.1 in AOs Affiliate-Programm aufnimmt. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Klausel gilt, dass die Vereinbarung in Kraft bleibt, bis sie von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. 14.2. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung fristlos schriftlich kündigen, wenn die andere Vertragspartei in erheblicher Weise gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt (und, sofern ein solcher Verstoß behebbar ist, diesen nicht binnen 14 Tagen behebt, nachdem sie von der anderen Vertragspartei unter Angabe des Verstoßes zu dessen Behebung aufgefordert wurde). 14.3. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Vertragspartei beenden, wenn die andere Vertragspartei in Insolvenz gerät. 14.4. Sofern diese Vereinbarung nicht aus wichtigem Grund beendet wurde (d. h. gemäß Klauseln 8.7, 14.2 oder 14.3), zahlt AO auch nach der Vertragsbeendigung Provision auf relevante Umsätze, sofern der Benutzer vor der Vertragsbeendigung auf den Link geklickt hat (jedoch stets vorbehaltlich Klausel 3.3 [und Klausel 3.4]). Sollte diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden, so ist keine weitere Provision mehr zu zahlen. 14.5. Vorbehaltlich Klausel 14.4 gilt, dass die Beendigung dieser Vereinbarung die bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Rechte und Rechtsbehelfe der anderen Vertragsparteien unberührt lässt. 14.6. Bei Vertragsbeendigung ist jede Vertragspartei verpflichtet, umgehend die vertraulichen Informationen und den Content der anderen Vertragspartei an die andere Vertragspartei zurückzugeben (oder, nach Wahl der anderen Vertragspartei, zu vernichten), und alle Lizenzen, die AO dem Affiliate in Verbindung mit dieser Vereinbarung gewährt hat, enden sofort. 15. Höhere Gewalt 15.1. Sofern eine Vertragspartei die nachstehende Klausel 15.2 eingehalten hat, haftet sie nicht für Nichterfüllung oder Verzug bezüglich ihrer Verpflichtungen, wenn Verzug oder Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruhen. 15.2. Eine Vertragspartei, die durch höhere Gewalt verhindert ist, ist bezüglich dieser Vereinbarung nicht vertragsbrüchig, sofern sie: (a) der anderen Vertragspartei umgehend schriftlich Art und Umfang der höheren Gewalt, welche die Ursache für Nichterfüllung oder Verzug ist, mitteilt; und (b) die Auswirkungen der höheren Gewalt nicht durch Vorsichtsmaßnahmen hätte vermeiden können, die sie angesichts aller Umstände, die ihr vor dem Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt bekannt waren, vernünftigerweise hätte ergreifen müssen, jedoch nicht ergriffen hat; und (c) alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern, ihre Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen in jeglicher angemessenerweise praktisch möglichen Weise zu erfüllen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie angemessenerweise praktisch möglich wieder aufzunehmen. 16. Haftungsfreistellung Der Affiliate ist verpflichtet, AO schadlos zu halten in Bezug auf alle unmittelbaren, mittelbaren oder Folgeschäden, entgangenen Gewinne, Rufschäden sowie alle Zinsen, Geldstrafen und Rechtskosten (berechnet auf Basis voller Entschädigung („Full Indemnity Basis“)) und alle sonstigen angemessenen Kosten und Aufwendungen für Berater), die AO erleidet oder die AO entstehen durch Folgendes oder in Verbindung damit: (a) gegen AO erhobene Ansprüche, die sich dadurch ergeben, dass die Affiliate-Website oder der Affiliate-Content die Immaterialgüterrechte Dritter verletzt; und (b) von Dritten gegen AO erhobene Ansprüche, die sich durch Verletzung, fahrlässige Erfüllung oder Nichterfüllung oder Verzug bezüglich der Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Affiliate, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer ergeben. 17. Haftungsbeschränkung 17.1. AOs Gesamthaftung aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung, die sich aus Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder ungerechtfertigter Bereicherung oder wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder Falschangaben oder in sonstiger Weise ergibt, beschränkt sich auf die dem Affiliate zu zahlende Provision (welche gemäß Klausel 5 zu zahlen ist). 17.2. AO ist nicht haftbar, falls der Link oder sein Tracking-Code nicht funktionieren. Des Weiteren trägt AO keine Verantwortung, falls ein Benutzer den Tracking-Code löscht oder die Annahme von Cookies ablehnt. 17.3. AO haftet dem Affiliate unter keinen Umständen – sei es aus Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder ungerechtfertigter Bereicherung oder wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder Falschangaben oder in sonstiger Weise – für konkret vorzutragende, mittelbare oder Folgeschäden, die der Affiliate aufgrund oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erleidet. 18. Abtretung Der Affiliate darf weder jegliche seiner auf dieser Vereinbarung beruhenden Rechte abtreten, übertragen, belasten oder diese in sonstiger Weise handeln oder solches zu tun vorgeben, noch jegliche oder sämtliche seiner auf dieser Vereinbarung basierenden Verpflichtungen an Subunternehmer übertragen, es sei denn, AO hat dem vorab schriftlich zugestimmt. 19. Gesamte Vereinbarung Diese Vereinbarung stellt die gesamte zwischen den Vertragsparteien bestehende Vereinbarung zum heutigen Tage dar, und die Vertragsparteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung alle früheren Erklärungen (mit Ausnahme arglistiger Täuschungen), Vereinbarungen, Angaben und Absprachen ersetzt, die, sei es mündlich oder schriftlich, bezüglich des Vertragsgegenstands dieser Vereinbarung getroffen wurden. 20. Rechte Dritter Es ist nicht die Absicht der Vertragsparteien, dass jegliche Klausel dieser Vereinbarung aufgrund des Gesetzes Contracts (Rights to Third Parties) Act 1999 durch eine Person, die diese Vereinbarung nicht selbst unterzeichnet hat, sollte durchgesetzt werden können. 21. Keine Partnerschaft Dieser Vertrag ist weder so auszulegen, dass dadurch eine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien begründet wird, noch so, dass eine Vertragspartei als Vertreter der anderen anzusehen ist. 22. Rechtsverzicht 22.1. Ein bezüglich dieser Vereinbarung erklärter Rechtsverzicht bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform und gilt lediglich zugunsten derjenigen Vertragspartei, an die der Rechtsverzicht gerichtet ist, und für diejenigen Umstände, für welche er erklärt wird. 22.2. Sollten aufgrund dieser Vereinbarung oder von Rechts wegen bestehende Rechte oder Rechtsbehelfe nicht oder erst spät ausgeübt werden, so stellt dies weder einen Verzicht auf das betreffende Recht oder den betreffenden Rechtsbehelf dar, noch verhindert oder beschränkt es die künftige Ausübung oder Durchsetzung des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs. 20.3. Durch die einmalige oder Teilausübung auf dieser Vereinbarung basierender Rechte oder Rechtsbehelfe wird die weitere Ausübung desselben oder eines sonstigen Rechts oder Rechtsbehelfs weder verhindert noch eingeschränkt. 23. Änderung AO kann diese Vereinbarung zu gegebener Zeit ändern, indem AO die Änderung dem Affiliate mit einer Frist von mindestens 30 Tagen mitteilt, es sei denn, hierin wird eine abweichende Regelung getroffen. Sollte der Affiliate mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so kann er diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen AO gegenüber kündigen, sofern die betreffende Kündigungserklärung binnen 20 Tagen, nachdem AO die Änderungsmitteilung abgegeben hat, abgegeben wird. Sollte AO binnen der genannten Frist keine Kündigungserklärung zugehen, so wird vermutet, dass der Affiliate die Änderungen angenommen hat. 24. Teilbarkeit Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von Gerichten, Tribunalen oder zuständigen Verwaltungsbehörden für ganz oder zum Teil rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so gilt sie im Umfang der jeweiligen Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als teilbar, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Rest der betreffenden Bestimmung bleiben weiter in vollem Umfang in Kraft und wirksam. 25. Gerichtsstand und anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht, und jede Vertragspartei erklärt, dass sie sich hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen, aufgrund derselben oder in Verbindung mit diesen ergeben mögen, der ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit der Gerichte Englands unterwirft.

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AO Deutschland Limited II
Countries
Germany
Start Date
13 November 2020
End Date
5 July 2022
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