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DESCRIPTION

Mobility House is a Munich-based company specialising in the promotion of sustainable mobility and the integration of electromobility into everyday life. The company operates internationally and has achieved a leading position in the field of electromobility. Its field of activity covers various core areas. On the one hand, Mobility House offers solutions in the field of charging infrastructure for electric vehicles. This includes charging stations for private households, commercial enterprises and public spaces. Cooperation with car manufacturers and energy suppliers enables the company to offer customised charging solutions. Another focus is on energy and battery management systems. These systems optimise the use of electric vehicles and integrate them seamlessly into the power grid to promote energy efficiency and sustainability. Mobility House also offers comprehensive services and solutions in the field of electromobility. These include advice and customised solutions for fleet operators, car dealerships and companies that want to integrate electromobility into their business operations. One of Mobility House's innovative approaches is the reuse of batteries from electric vehicles after they have fulfilled their original purpose. These second-life batteries are used in stationary energy storage systems to utilise renewable energy more efficiently. The company plays an important role in promoting a sustainable and low-emission future in the transport sector and helps to make electromobility more user-friendly and environmentally friendly.

Mobility House ist ein Unternehmen mit Sitz in München, das sich auf die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Integration von Elektromobilität in den Alltag spezialisiert hat. Das Unternehmen ist international tätig und hat eine führende Position im Bereich der Elektromobilität erreicht. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über verschiedene Kernbereiche. Zum einen bietet Mobility House Lösungen im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an. Dazu gehören Ladestationen für Privathaushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Plätze. Die Zusammenarbeit mit Automobilherstellern und Energieversorgern ermöglicht es dem Unternehmen, maßgeschneiderte Ladelösungen anzubieten. Ein weiterer Schwerpunkt sind Energie- und Batteriemanagementsysteme. Diese Systeme optimieren den Einsatz von Elektrofahrzeugen und integrieren sie nahtlos in das Stromnetz, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern. Darüber hinaus bietet Mobility House umfassende Dienstleistungen und Lösungen im Bereich der Elektromobilität an. Dazu gehören Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Flottenbetreiber, Autohäuser und Unternehmen, die Elektromobilität in ihren Geschäftsbetrieb integrieren wollen. Ein innovativer Ansatz von Mobility House ist die Wiederverwendung von Batterien aus Elektrofahrzeugen, nachdem sie ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben. Diese Second-Life-Batterien werden in stationären Energiespeichersystemen eingesetzt, um erneuerbare Energien effizienter zu nutzen. Das Unternehmen spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen und emissionsarmen Zukunft im Verkehrssektor und trägt dazu bei, Elektromobilität nutzerfreundlicher und umweltfreundlicher zu gestalten.

TERMS AND CONDITIONS

ALLGEMEINE GESCHÄFTS – UND LIEFERBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich und Vertragspartner 1. Vertragspartner des Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ist die The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München, Geschäftsführung: Marcus Fendt, Daniel Heydenreich, Robert Hienz, Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 195965 (im folgenden TMH). 2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TMH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/des Einlösens eines Gutscheins/des Angebotes gültigen Fassung. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Dritte, die für TMH tätig werden und keine Mitarbeiter von TMH sind, sind nicht bevollmächtigt von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. 4. Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher (Privatkunde) als auch Unternehmer (Geschäftskunde). Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln. Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts. II. Allgemeines 1. Vertragsschluss Die Darstellung der Produkte im Online-Shop bzw. von Soft- und Hardwarelösungen und sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Für den Fall, dass TMH dem Kunden ein schriftliches Angebot für Produkte und/oder Leistungen unterbreitet, kommt der Vertrag zu Stande, wenn dieses durch den Kunden – vorzugsweise schriftlich – innerhalb der Befristung angenommen wird und/oder die von TMH angebotenen Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden. 2. Leistungsumfang Inhalt und Umfang der von TMH geschuldeten Leistung richtet sich nach der im Bestellformular, im Gutschein oder im Angebot von TMH angegebenen Leistungsbeschreibung. TMH bzw. von dieser zur Leistungserbringung beauftragte Dritte sind nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich geschuldete Leistung hinausgehen (z.B. Durchbrüche, Anpassungsarbeiten und/oder Zusatzarbeiten, insbesondere wenn die bestehende Elektroinstallation nicht ausreichend und/oder kein leistungsfähiger Stromanschluss vorhanden ist). Diese Arbeiten liegen allein in der Verantwortung des Kunden. 3. Lieferung, Versand a. Der Versand von Waren erfolgt ab Lager bis zur Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben. Der Gefahrübergang richtet sich nach Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. b. Die Lieferfrist für Waren, Services bzw. Servicedienstleistungen wird individuell vereinbart oder von TMH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, übernimmt TMH keine Garantie für eine Lieferfrist. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist TMH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen. c. Der Kunde ist berechtigt vom Kauf zurückzutreten, falls TMH eine verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn TMH aus einem anderen Grund in Verzug gerät und der Kunde TMH anschließend erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat. d. TMH behält es sich vor, bei unvorhergesehenen oder von TMH nicht zu vertretenden Gründen, einen Installationsservice nicht durchzuführen. TMH teilt dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit. Der bereits geleistete Kaufpreis wird dem Kunden erstattet. e. TMH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. 4. Gefahrübergang a. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Geschäftskunden über. b. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. c. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. 5. Leistungserbringung durch Dritte TMH ist berechtigt die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. 6. Preise, Zahlung und Fälligkeit a. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware im Bestellformular, beim Kauf des Gutscheins oder im Angebot für Ware angegebenen Preise (vorbehaltlich der Ziffer III). Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer zzgl. der dort ebenfalls genannten Liefer- und Versandkosten, soweit vorhanden. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. b. Die Kosten für bestellte Leistungen oder Waren werden dem Kunden nach Lieferung der Ware bzw. Durchführung der bestellten Leistung in Rechnung gestellt, wenn nicht in III. oder separat anderweitig geregelt. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. c. Kommt der Kunde durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten automatisch mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so behält es sich TMH vor, einen Verzugsschaden (z.B. Inkassogebühren, Mahngebühren (bei Unternehmen gemäß der gesetzlichen Regelungen EUR 40,00), Verzugszinsen) geltend zu machen. d. Im Falle der Nutzung eines Gutscheins gilt das Einlösen des Gutscheins als das Begleichen der Rechnung in Höhe des Gutscheinwertes bzw. für die dort beschriebene Servicedienstleistung. Die Punkte 6.b. und 6.c. sind nicht relevant. 7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TMH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von TMH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung). TMH ist eine entsprechende Versicherung auf Nachfrage nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an TMH abgetreten. 8. Mitwirkungspflicht des Kunden a. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Genehmigungen für die Montage, den Anschluss und den Betrieb der Ladeinfrastruktur zu beschaffen. b. Ist die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur oder ein Installationscheck/ Standortcheck vereinbart, so hat der Kunde (1) dafür zu sorgen, dass eine geeignete und geräumte Stelle für den Installationscheck/ Standortcheck, die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht, (2) etwaige Anpassungsarbeiten zu leisten, damit eine Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur sowie deren späterer Betrieb möglich ist, (3) zum vereinbarten Zeitpunkt des Installationstermins persönlich anwesend zu sein oder aber durch z.B. einen bevollmächtigten Dritten vertreten zu werden, (4) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, (5) TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten die erforderlichen Nutzungs-, Zutritts- und Manipulationsrechte an den betroffenen Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten einzuräumen, (6) zu garantieren, dass er, sofern er nicht selbst Eigentümer der Liegenschaft ist, alle Genehmigungen eingeholt hat, um die Montage und den Anschluss der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und hält TMH bzw. den von diesem beauftragten Dritten insoweit völlig schad- und klaglos. c. Wird die Montage und der Anschluss der Ladeinfrastruktur in Bezug auf die unter III genannten Leistungen durch einen nicht von TMH beauftragten Installateur durchgeführt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Installation innerhalb von 3 Monaten nach Warenlieferung durchgeführt wird und die Übergabeprotokolle gemäß aktueller Vorlage an TMH gesendet werden. d. Ist aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretenden Gründe die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und TMH ist berechtigt Mehrkosten der Leistungsverzögerung oder Leistungsunterbrechung (z.B. ggf. erforderliche zusätzliche Anfahrt) gesondert zu berechnen. 9. Haftung a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TMH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TMH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. b. Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TMH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. c. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. d. Die Haftung für indirekte- oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. e. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen und/oder Unterbrechungen des ChargePilot Web-Portals oder TMH Kundenportals (z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten) sind möglich und sind nicht als technischer Defekt anzusehen. Sie berechtigen nicht zu Rückforderungs- und/oder Schadensersatzansprüchen. f. Die von TMH vertraglich geschuldeten Leistungen funktionieren zum Teil (vgl. z.B. Ziffer III.) mit Hilfe von dazu erforderlicher Kommunikationsinfrastruktur wie etwa mobilen oder kabelgebundenen Internetverbindungen. TMH haftet nicht für einen Schaden, der infolge einer Störung der Kommunikationsinfrastruktur und/oder Stromzufuhr entsteht. Gleiches gilt, wenn der Kunde Dritte mit der Installation der Komponenten und/oder der Konfiguration der Komponenten beauftragt und/oder Mängel am Fahrzeug bestehen, die ein ordnungsgemäßes Laden zumindest vorübergehend unmöglich machen. Die von TMH erworbenen Smart Charging Controller funktionieren nur im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. Die vom Kunden erworbene Ladeinfrastruktur funktioniert nur bei Vorliegen weiterer – nicht von TMH beeinflussbarer – Voraussetzungen im Zusammenhang mit der von TMH zur Verfügung gestellten Software. g. TMH haftet – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften – nur für einen nachweisbaren adäquat ursächlichen Schaden. h. Bei einem von TMH verschuldeten Datenverlust, ist die Haftung von TMH auf denjenigen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. i. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Software und/oder der Ladeinfrastruktur oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software und/oder der Ladeinfrastruktur entstanden sind. 10. Mängelansprüche a. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. b. Soweit der Kunde Unternehmer ist, hat er die Sache unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Gegebenenfalls ist die Sache auch einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder Funktionsprüfung ein Mangel, ist TMH unverzüglich Anzeige zu machen. Der Geschäftskunde hat die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaftung für die Sache ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge bei TMH nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vorgenannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen TMH geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb eines Jahres nach der Übergabe der Sache eingegangen ist. c. TMH ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig. d. Wird die Installation eines Produktes nicht durch TMH oder durch eine von TMH autorisierte dritte Person durchgeführt, haftet TMH nicht für eine fehlerhafte Installation, einen Mangel oder Schaden, der auf die fehlerhafte Installation und insbesondere auf die Nichtbeachtung der gültigen Installationsvorschriften zurückzuführen ist. e. Der Geschäftskunde hat Mängel – so detailliert wie möglich – zu beschreiben und gegenüber TMH schriftlich mitzuteilen. 11. Verjährung von Mängelansprüchen a. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in einem Jahr. Veräußert der Geschäftskunde die von TMH gelieferte Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter, so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abweichend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt. b. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in einem Jahr. 12. Referenznennung Der Geschäftskunde erklärt sich mit der Nennung als Referenz von The Mobility House GmbH nach erfolgter Bestellung einverstanden. The Mobility House GmbH ist zudem berechtigt, das Logo des Geschäftskunden auf der eigenen Webseite und in Marketingunterlagen zu verwenden. Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. 13. Aufrechnung Der Kunde hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 14. Vertragsübernahme TMH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach schriftlicher Mitteilung gegenüber TMH geltend gemacht werden muss. 15. Service und Support Kundenanfragen (z.B. Fragen zur Bedienung, Meldung technischer Störungen etc.) sind per E-Mail und/oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr möglich. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen beantwortet. Ein Anspruch des Kunden auf eine Antwort innerhalb von 2 Tagen besteht jedoch nicht. Von Ziffer II 14. abweichende Regelungen sind zwischen TMH und dem Nutzer gesondert schriftlich zu vereinbaren. 16. Höhere Gewalt Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, welche keine der Parteien zu vertreten hat, berechtigen jede Vertragspartei, die von ihr geschuldete Leistung aus diesem Vertrag für die Dauer der Behinderung so lange hinauszuschieben, wie die Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund dieser Situation andauert, vorausgesetzt, dass einer Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der höheren Gewalt hierüber Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Dies gilt nicht für nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis geschuldete Zahlungen. 17. Widerrufsrecht Wenn der Kunde als Verbraucher mit TMH einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen hat, steht dem Privatkunden ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu: a. Widerrufsbelehrung für Waren (1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein vom Privatkunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde TMH: The Mobility House GmbH, St.-Cajetan-Straße 43, 81669 München, support@mobilityhouse.com, Fax: +49 89 4161430 80 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. (2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde einen Vertrag widerruft, hat TMH alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunde wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. TMH kann die Rückzahlung verweigern, bis TMH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er TMH über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an TMH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der paketversandfähigen und nicht paketversandfähigen Waren. Die Kosten für die Rücksendung der nicht paketversandfähigen Waren werden auf höchstens EUR 30,00 geschätzt. Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die Abholung der Waren durch TMH bzw. auf Kosten von TMH ist nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart worden ist oder - entsprechend der gesetzlichen Regelungen - wenn diese nicht per Post zurückgeschickt werden kann. b. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen (1) Widerrufsrecht: Der Privatkunde hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde TMH (an die unter ll. 17. a. (1) genannte Kontaktadresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Privatkunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. (2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Privatkunde den Vertrag widerruft, hat TMH dem Privatkunden alle Zahlungen, die TMH vom Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von TMH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TMH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TMH dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Privatkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Privatkunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Privatkunde TMH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Privatkunde TMH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. (3) Besondere Hinweise: Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Privatkunden vollständig erfüllt ist, bevor der Privatkunde das Widerrufsrecht ausgeübt hat. 18. Datenschutz/Geheimhaltung TMH verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmung des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Weitere Informationen hierzu sind unter „https://www.mobilityhouse.com/de_de/datenschutz“ zu finden. Die Vertragsparteien werden zudem die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln, es sei denn, dass die eine Partei die andere Partei schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet. TMH ist verpflichtet und wird durch entsprechende vertragliche Regelungen seine Mitarbeiter dazu verpflichten, alle ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und erworbenen Kenntnisse, die diesen Vertrag und seine Durchführung betreffen, geheim zu halten, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht von TMH und seiner Mitarbeiter gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, soweit diese Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde erfolgt. Dies gilt ferner nicht für diejenigen Unterlagen, Informationen und erworbenen Kenntnisse, für die und soweit der Kunde schriftlich in die Veröffentlichung eingewilligt hat. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, (a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; oder (b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht. III. TMH Services 1. ChargePilot – das Lade- und Energiemanagement a. Leistungsumfang TMH bietet dem Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung auch die Leistung ChargePilot – das Lade- und Energie-management von TMH an. Dabei handelt es sich um den Verkauf einer Leistung, bestehend aus einer Hard- und einer Software. b. Vertragsschluss, Laufzeit, Zahlungsverzug, Preisanpassung, Kündigung (1) Der Vertrag für die unter Ziffer III. 1. angebotenen Leistungen kann als Abonnement für die Dauer von 24 Monaten oder mit einer einmaligen Zahlungsleistung für die Dauer von 60 Monaten geschlossen werden. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistung/en erstmalig nutzt, jedoch spätestens 3 Monate nach Warenlieferung, es sei denn, dass dies anderweitig schriftlich zwischen TMH und dem Nutzer vereinbart worden ist. Nach der Dauer von 24 Monaten verlängert sich der Vertrag des Abonnements automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht durch eine der beiden Parteien vorher gekündigt worden ist (vgl. III. 1. b. (3)). Wurde die einmalige Zahlungsleistung vereinbart, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der 60 Monate. (2) Sollte sich 3 Monate nach Warenlieferung aufgrund von Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Gründe der Vertragsbeginn weiter verzögern, beginnt die Vertragslaufzeit unabhängig von der durch TMH noch nicht erbringbaren Leistungen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit fallen die unter III. 1. c.) genannten Kosten in voller Höhe an. (3) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten Leistungen auszusetzen. (4) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. (5) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis nach Ende der erstmaligen Vertragslaufzeit schriftlich durch E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Quartalsende kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH. Dieselben Bedingungen gelten für einzelne, als solche ausgewiesene, Module und Pakete von ChargePilot. Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die E-Mail-Adresse support@mobilityhouse.com unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung. (6) Sowohl TMH, als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, der TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. c. Kosten Für die unter Ziffer III 1 angebotene Leistung hat der Kunde gemäß gesonderter Vereinbarung Kosten an TMH zu erbringen. d. Modul: Abrechnung (1) Leistungsumfang und Preise TMH bietet in Kombination mit dem ChargePilot einen Abrechnungsservice an. Detaillierte Beschreibungen der gesonderten Dienstleistungen sind auf www.mobilityhouse.com zu finden. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Erfassung des Stromverbrauchs bei bestimmten Ladevorgängen, die Erfassung der dafür entstandenen Stromkosten sowie der Vornahme von Abrechnungen. (aa) Das Modul Abrechnung ermöglicht es Unternehmen, Nutzer, wie z.B. Mitarbeiter, Nutzer von Firmenfahrzeugen oder Gästen, deren Elektroauto kostenpflichtig beziehungsweise kostenlos an einer Ladestation am Unternehmensstandort laden zu lassen. Zur Identifikation kostenloser oder kostenpflichtiger Nutzer an den Ladestationen werden RFID-Karten verwendet. TMH übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen Fahrzeug tatsächlich um den Nutzer handelt. TMH übernimmt namens des Unternehmens die Verrechnung der Stromkosten zwischen dem Unternehmen und den kostenpflichtigen Nutzern, die diese beim Laden ihrer Elektrofahrzeuge verursachen. TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. Für die Bereitstellung des Services erhebt TMH gemäß gesonderter Vereinbarung eine Servicegebühr vom Unternehmen. Die entstandenen Stromkosten werden den kostenpflichtigen Nutzern namens des Unternehmens in Rechnung gestellt und dem Unternehmen entsprechend erstattet, nachdem TMH den jeweils ausgewiesenen Betrag vom kostenpflichtigen Nutzer erhalten hat. TMH ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen, wenn der kostenpflichtige Nutzer nicht, nicht vollständig oder verspätet zahlt. Das Unternehmen erhält außerdem eine Übersicht aller Ladevorgänge. (bb) Die Servicegebühr wird dem Unternehmen gemeinsam mit den Abrechnungen von ChargePilot in Rechnung gestellt. Die entstandenen Stromkosten durch kostenpflichtige Nutzer werden dem Unternehmen vierteljährlich nach Erhalt der jeweiligen Rechnungsbeträge durch TMH auf das vom Unternehmen angegebene Bankkonto erstattet. (cc) Die je kostenpflichtigem Nutzer angefallenen Stromkosten werden diesem vierteljährlich namens des Unternehmens in Rechnung gestellt und mittels eines automatischen Einzugsverfahrens vom Nutzer eingezogen. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die einzuziehenden Beträge vom angegebenen Bankkonto abgebucht werden können. Kann das automatische Bankeinzugsverfahren nicht durchgeführt werden, stellt TMH dem Nutzer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR (netto) je fehlerhaften Vorgang in Rechnung. (dd) Im Falle von einem Ausfall der Datenverbindung, falschen Messwerten oder Softwarestörungen einigen sich TMH und das Unternehmen darauf, dass Ladevorgänge, die länger als 5 Minuten dauern, mit maximal 5 € vergütet werden, sofern TMH den Ausfall zu verantworten hat. Dem Nutzer wird in diesem Fall keine Rechnung gestellt. (2) Pflichten des Unternehmens (aa) Das Unternehmen ist verpflichtet, mit dem ChargePilot-Vertrag den ausgefüllten Anhang „Informationen zum Modul Abrechnung“ an TMH zu senden. (bb) Das Unternehmen schließt mit jedem der Nutzer einen Vertrag gemäß Vorlage von TMH. In diesem Vertrag werden, Rechnungsanschrift, Abrechnungskonditionen, Lastschriftmandat, RFID Verwaltung, Datenschutz, etc. geklärt. Das Unternehmen sendet eine Kopie des Vertrags mit der Aktivierungsinformation des Nutzers an TMH. TMH stellt die Anlage neuer Nutzer gemäß Vertragsvereinbarung monatlich in Rechnung. (cc) Das Unternehmen verpflichtet sich, TMH sowie den Nutzern vor der Abrechnung bzw. den Ladevorgängen den Ladetarif basierend auf Kilowattstunden (€/kWh) schriftlich mitzuteilen. Änderungen des Tarifs treten mit Beginn des nächsten Monats in Kraft, falls diese schriftlich 3 Werktage vor Beginn des Monats TMH vorliegen. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Nutzer vor in Kraft treten des neuen Tarifs schriftlich zu informieren. (cc) Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung von Ladevorgängen nur an geeichten Ladestationen erfolgen darf. Die angebotene Lösung kann nur in Kombination mit Ladestationen mit einem Speicher- und Anzeige-Modul genutzt werden. (3). Vertragsstrafe Die Identifikation des Nutzers an der Ladestation sowie die in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen über eine RFID-Karte bzw. einen RFID-Chip. Diese dienen ausschließlich zur Identifikation des Nutzers an einer Ladestation, an der die entsprechende RFID-Nummer hinterlegt ist. TMH übernimmt lediglich die Überprüfung der Identifikation des Nutzers. (aa) Bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte ist dies unverzüglich TMH mitzuteilen. TMH kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte vom Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von TMH gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers. (bb) Der Nutzer erhält bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte gegen eine zusätzliche Aufwandsgebühr eine neue RFID-Karte von TMH ausgestellt. 2. TMH Abrechnungsservice a. Leistungsumfang und Preise TMH bietet einen Abrechnungsservice „@home“ (vgl. dazu III. 2.a (1)) und Abrechnungsservice „@work“ (vgl. dazu III. 2.a (2)) an, die in Verbindung mit von TMH angebotenen smarten Ladestationen oder Stromzählern genutzt werden können. Detaillierte Beschreibungen der gesonderten Dienstleistungen und die geltenden gesonderten Preise (z.B. Einrichtungsgebühren, Servicegebühren, Gebühren für Anlage und Verwaltung zusätzlicher Ladestationen und Nutzer) sind auf www.mobilityhouse.com zu finden. Die Dienstleistung von TMH im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsprodukt TMH Abrechnungsservice beschränkt sich auf die Erfassung des Stromverbrauchs bei bestimmten Ladevorgängen, die Erfassung der dafür entstandenen Stromkosten sowie der Vornahme von Abrechnungen. (1) Der Abrechnungsservice „@home“ ermöglicht es Nutzern von Firmenfahrzeugen (Nutzer), sich privat bezahlten und in geschäftlich genutzten Elektrofahrzeugen geladenen Strom vom Unternehmen erstatten zu lassen. Die Identifikation des Nutzers an der Ladestation kann über eine RFID-Karte (vgl. dazu III. 3.c) erfolgen. TMH übernimmt keine Überprüfung, ob es sich bei dem geladenen Fahrzeug tatsächlich um ein Firmenfahrzeug handelt. TMH übernimmt lediglich die Überprüfung der Identifikation des Nutzers, welcher einen eigenen Anspruch gegenüber dem Unternehmen geltend macht. TMH übernimmt weiterhin für den Nutzer die Berechnung der Stromkosten sowie die Abrechnung der Stromkosten zwischen ihm und dem Unternehmen. TMH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Daten. Für die Bereitstellung des Abrechnungsservices erhebt TMH eine Servicegebühr vom Unternehmen gemäß gesonderter Vereinbarung. aa. Die Servicegebühr von TMH sowie die dem Nutzer entstandenen Kosten für das Laden zu Hause werden dem Unternehmen monatlich durch TMH in Rechnung gestellt. bb. Die angefallenen Ladekosten werden dem Nutzer monatlich durch TMH auf das angegebene Bankkonto des Nutzers erstattet, nachdem TMH den Betrag vom Unternehmen erhalten hat. TMH ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Der Nutzer erhält außerdem eine Übersicht aller Ladevorgänge. TMH übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen, wenn das Unternehmen nicht, nicht vollständig oder verspätet zahlt. cc. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nur vom Unternehmen freigegebene Fahrzeuge über den Abrechnungsservice @home geladen werden und gegebenenfalls schriftlich nachzuweisen. TMH übernimmt keine Haftung über die Richtigkeit der vom Nutzer angegebenen Daten bezüglich der geladenen Fahrzeuge. Eine Prüfpflicht für TMH besteht nicht. (2) Der Abrechnungsservice „@work“ ermöglicht es Unternehmen, kostenpflichtig beziehungsweise kostenlos für Nutzer – z.B. Mitarbeiter, Nutzer von Firmenfahrzeugen oder Gäste – deren Elektroauto an einer Ladestation am Unternehmensstandort laden zu lassen. Zur Identifikation kostenloser oder kostenpflichtiger Nutzer an den Ladestationen können RFID-Karten (vgl. III. 3.c) verwendet werden. TMH übernimmt namens des Unternehmens die Verrechnung der Stromkosten zwischen dem Unternehmen und den kostenpflichtigen Nutzern, die diese beim Laden ihrer Elektrofahrzeuge verursachen. Für die Bereitstellung des Service erhebt TMH gemäß gesonderter Vereinbarung eine Servicegebühr vom Unternehmen. Die entstandenen Stromkosten werden den kostenpflichtigen Nutzern namens des Unternehmens in Rechnung gestellt und dem Unternehmen entsprechend erstattet, nachdem TMH den jeweils ausgewiesenen Betrag vom kostenpflichtigen Nutzer erhalten hat. TMH ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verzögerungen von Zahlungen, wenn der kostenpflichtige Nutzer nicht, nicht vollständig oder verspätet zahlt. Das Unternehmen erhält außerdem eine Übersicht aller Ladevorgänge. aa. Die Servicegebühr wird dem Unternehmen monatlich in Rechnung gestellt. Die entstandenen Stromkosten durch kostenpflichtige Nutzer werden dem Unternehmen monatlich nach Erhalt der jeweiligen Rechnungsbeträge durch TMH auf das vom Unternehmen angegebene Bankkonto erstattet. bb. Die je kostenpflichtigen Nutzer angefallenen Stromkosten werden diesen monatlich namens des Unternehmens in Rechnung gestellt und mittels eines automatischen Einzugsverfahrens vom Nutzer eingezogen. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die einzuziehenden Beträge vom angegebenen Bankkonto abgebucht werden können. Kann das automatische Bankeinzugsverfahren nicht durchgeführt werden, stellt TMH dem Nutzer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR (netto) je fehlerhaften Vorgang in Rechnung. b. Vertragsschluss, Laufzeit, Preisanpassung, Kündigung des TMH Abrechnungsservice (1) Der Vertrag für das Dienstleistungsprodukt Abrechnungsservice (vgl. III. 2.a.) wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Dienstleistung/en erstmalig nutzt. Nach der Dauer von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht durch eine der beiden Parteien vorher gekündigt worden ist (vgl. III 2.b (3)). (2) TMH ist im Falle der Verlängerung des Vertrages berechtigt, die jeweilige Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von TMH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt. (3) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis schriftlich durch E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der erstmaligen Vertragslaufzeit und im Falle einer automatisch verlängerten Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Quartalsende kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei TMH. Die Kündigung erfolgt schriftlich durch E-Mail an die E-Mail-Adresse support@mobilityhouse.com unter Angabe des Kundennamens und der Kundenadresse, Postleitzahl, Wohn- oder Niederlassungsort und dem gewünschten Datum der Beendigung. Davon unberührt bleibt das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung. (4) Sowohl TMH, als auch dem Nutzer steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Abrechnungsservices außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Für TMH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde für mehr als 14 Werktage im Zahlungsverzug befindet oder ein Einzug der Forderungen gegenüber dem Kunden nicht möglich ist und TMH dem Kunden erfolglos eine Frist zur Abhilfe von 8 Werktagen gesetzt hat. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn TMH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung weiter zu erbringen. TMH bleibt es vorbehalten im Falle der durch den Kunden schuldhaft verursachten Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, den Schaden ersetzt zu verlangen, der TMH dadurch entstanden ist, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist und nicht bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. (5) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist TMH berechtigt, die vereinbarten Leistungen auszusetzen. c. Abrechnung, Bankeinzug, Vertragsstrafe (1). Der Kunde erhält Zugriff auf ein Kundenportal von TMH. Die Kundendaten sind zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren bzw. zu vervollständigen. Der Nutzer ist verpflichtet alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Wenn die Zahlung mittels eines automatischen Einzugsverfahrens erfolgt, hat der Nutzer außerdem, sofern nicht bereits im Kundenportal hinterlegt, eine durch eine vertretungsberechtigte Person erteilte wirksame Einzugsermächtigung seines Unternehmens zu Gunsten von TMH hochzuladen. Der Nutzer ist verpflichtet Änderungen seiner Daten unverzüglich im Kundenportal anzupassen oder TMH schriftlich mitzuteilen. (2). Die Identifikation des Nutzers an der Ladestation sowie die in Anspruch genommenen Leistungen entsprechend der Ziffern III. 1 bis III. 2. erfolgen über eine RFID-Karte bzw. einen RFID-Chip. Diese dienen ausschließlich zur Identifikation des Nutzers an einer Ladestation, an der die entsprechende RFID-Nummer hinterlegt ist. TMH übernimmt lediglich die Überprüfung der Identifikation des Nutzers. aa. Bei Verlust oder Diebstahl der RFID Karte ist dies unverzüglich TMH mitzuteilen. TMH kann nach Erhalt der Verlust- oder Diebstahlmeldung unter Angabe der Karten-Identifikationsnummer die RFID-Karte sperren. Alle Geschäfte, die mit der RFID-Karte getätigt wurden, bevor diese Karte vom Nutzer als verloren oder gestohlen gemeldet und von TMH gesperrt wurde, gehen zu Lasten des Nutzers. bb. Der Nutzer erhält bei Verlust oder Diebstahl der RFID-Karte gegen eine zusätzliche Aufwandsgebühr eine neue RFID-Karte von TMH ausgestellt. cc. Der Nutzer ist lediglich berechtigt, pro RFID-Karte ein entsprechend zugewiesenes Fahrzeug freizuschalten. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung und der Freischaltung mehrerer Fahrzeuge/Nutzer mittels der gleichen RFID Karte ist TMH berechtigt, zusätzlich zu den ersparten Aufwendungen für die Anschaffung einer weiteren RFID-Karte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Zuschlages von 100% der Anschaffungskosten pro Verstoß gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten, wobei die bisherige Vertragsstrafe auf den Schadensersatz angerechnet wird. Darüber hinaus ist TMH berechtigt, die RFID-Karte vorläufig zu sperren. 3. Updates TMH stellt dem Nutzer/Kunden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf Updates der Software von TMH zur Verfügung. Diese beinhalten in der Regel Weiterentwicklungen des Standardproduktes und dienen der vertragsgemäßen Funktionalität. Hierfür fallen dem Kunden/Nutzer keine zusätzlichen Gebühren an. 4. Upgrades TMH bietet dem Kunden/Nutzer gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit kostenpflichtige Upgrades der ursprünglich erworbenen Software an. Diese betreffen in der Regel weitere Produktmodule und -pakete, die vom Kunden/Nutzer separat bestellt bzw. erworben werden können. IV. Schlussbestimmungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und TMH München. 4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Stand: Juli 2020

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